Notar Dr. Franz Strasser | Bezirk Kitzbühel | Kaufvertrag | Übergabevertrag | Schenkungsvertrag | Erbrecht | Gesellschaftsrecht | Verlassenschaft | Tirol
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Brixentaler Straße 2b (früher Nr. 4) 6361 Hopfgarten im Brixental

Bürozeiten:

Montag -Donnerstag von 07:45 bis 12:00h und 13:00 bis 17:00h | Freitag von 07:45 bis 12:00h und 13:00 bis 16:00h

IMMOBILIENRECHT UND VERTRAGSRECHT TREUHANDSCHAFT

Kaufverträge, Übergabeverträge, Schenkungsverträge, Dienstbarkeitsverträge, Bauträgerverträge, Baurechtsverträge, Mietverträge, ….

Seit Generationen kommen die Menschen zum Notar, wenn es um Verträge um Immobilien geht. Kauf, Verkauf bzw. Übergabe von Immobilien an die Kinder gehören zu den großen und wichtigen Dingen im Leben. Wir kennen die Behördenwege und helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren. Der freie Wille der Beteiligten muss feststehen, die Unterschriften müssen zweifelsfrei echt sein und genaue Formvorschriften sind zu erfüllen.

Mit einer Unterschrift allein ist es meist nicht getan. Oft sind Genehmigungen von Behörden und Zustimmungen von Banken oder Gläubigern erforderlich, auch die steuerlichen Bestimmungen müssen beachtet werden.

Der Notar achtet darauf, dass nichts vergessen und niemand übervorteilt wird. Denn faire, einwandfreie Verträge halten am Längsten und verhindern böse Überraschungen.

UNTERNEHMENSRECHT UND GESELLSCHAFTSRECHT

Für Ihr Unternehmen, damit Sie sich in Ruhe um Ihre Geschäfte kümmern können…

Tätigkeitsbereiche

  • Gesellschaftsverträge zur Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Firmenbuchanträge jeder Art
  • Umgründungen
  • Beurkundung von General- und Hauptversammlungen
  • Beurkundung von Stiftungserklärungen
  • Abtretungsverträge, Unternehmenskaufverträge
  • Unternehmensübergaben innerhalb der Familie
  • Landwirtschaftliche Übergabsverträge
  • Einsicht in das Firmenbuch und Erstellen von Firmenbuchauszügen
  • Ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob Sie ein Unternehmen übertragen wollen: Als Notar kann ich Ihnen als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleitungen anbieten.

ERBRECHT UND TESTAMENTSRECHT

Wir errichten für Sie:
Testamente, Vermächtnisse - Pflichtteilsverträge oder Erbverzichtsverträge - Erbverträge - Schenkungsverträge auf den Todesfall

Rechtsfrieden ist eine der wertvollsten Hinterlassenschaften, die Sie Ihrer Familie geben können. Als Notar mit jahrelanger Erfahrung kann ich Ihnen daher nur dringend empfehlen, Ihre Erb- und Testamentsangelegenheiten so früh und so klar wie möglich zu regeln.

Warten Sie mit Ihrem letzten Willen nicht bis zum letzten Moment, sondern wenden Sie sich so bald wie möglich an Ihren Notar, auch wenn Sie bezüglich der Details Ihres Testamentes noch unsicher sind. Ich stelle Ihnen die richtigen Fragen und helfe Ihnen, Ihren individuellen letzten Willen inhaltlich korrekt und in der richtigen Form zu Papier zu bringen, sicher zu verwahren und im Zentralen Testamentsregister zu registrieren. Verschwiegenheit und Diskretion in diesen persönlichen und sensiblen Angelegenheit ist Selbstverständnis.

EHERECHT UND FAMILIENRECHT

Unsere Leistungen im Bereich Eherecht und Familienrecht im Überblick:
Eheverträge - Ehepakte - Scheidungen - Adoptionsverträge - Verträge bei Lebenspartnerschaften - Zustimmungserklärungen für medizinisch unterstützte Fortpflanzung

Als Notar bin ich Ihr vertrauenswürdiger Berater im Bereich Ehe- und Familienrecht. Gerade die Tatsache, dass dieser Rechtsbereich sehr sensibel ist, macht die Rolle des Notars umso wichtiger.

Wer im Bereich Ehe- und Familienrecht rechtzeitig vorausdenkt und vorbeugt, kann Streitigkeiten innerhalb der Familie verhindern, die oftmals sehr emotional ausfallen und schwerwiegende Folgen haben können.

BEGLAUBIGUNG UND BEURKUNDUNG

Beglaubigte Kopien von Urkunden

Wer eine wichtige Urkunde vorlegen muss, diese aber nicht aus der Hand geben will, kann sich vom Notar eine beglaubigte Kopie erstellen lassen. Dazu ist dem Notar das Original des Dokuments vorzulegen.

VORSORGEVOLLMACHT UND PATIENTENVERFÜGUNG

Im Notariat Dr. Strasser erstellen wir Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Dabei stehen wir Ihnen jeden Schritt des Weges beratend zur Seite und sorgen dafür, dass Ihr Wille in jeder Lebenssituation durchgesetzt wird.

VERLASSENSCHAFTEN

Als Notar bin ich vom Gesetz dazu bestellt, Verlassenschaftsverfahren für Gerichte als sogenannter Gerichtskommissär durchzuführen. Dies ist eine meiner wichtigsten und häufigsten Aufgaben. Das österreichische Gesetz sieht nämlich auch dann Verlassenschaftsverfahren vor, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.

Wir begleiten Sie von der Aufnahme des Todesfalles bis zur Verteilung des Vermögens. Ein Gerichtskommissär arbeitet unabhängig und unparteiisch.